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Die
ehrenamtlichen Pflichten der Eltern umfassen
- Mit-Betreuung in der Kindergruppe
- Kochen und Einkauf
- Reinigung der Räume und Materialien
- Instandsetzung, Reparaturen, Renovierungen
- Frühstücks- und Mittagsdienste
- regelmässige Elternabende
- Mitwirkung beim Dachverband
- Ehrenamtlich sind auch Aufgaben organisatorischer, rechtlicher
und finanzieller Ausrichtung, die üblicherweise der
Vorstand leistet
- Buchführung, Gehalts- und Steuerabrechnung
- Abrechnung von Zuschüssen und Investitionen
- Erstellung von Kalkulationen und Haushaltsplanung
- Aufbau und Unterhaltung von Kontakten zu Behörden
- Einarbeiten in Gesetzestexte
- Personalwesen und Arbeitsrecht
- Teilnahme an Arbeitskreisen
Die monatliche Elternbelastung liegt je nach Fixkosten
der Gruppen zwischen 120 Euro und 300 Euro.
Nicht berücksichtigt sind dabei Frühstücks-
und Essensgeld, sowie Handkassengeld für Getränke
und kleinere Anschaffungen.
Der Elternbeitrag richtet sich also nach den Fixkosten (Gehälter,
Miete, Nebenkosten, usw.) einer Gruppe. Deshalb sind auch
die Städtischen Zuschüsse auf jede Einrichtung individuell
zugeschnitten. Zur Zeit werden 55% der realen Betriebskosten
den selbstorganisierten Gruppen aus den öffentlichen
Mitteln der Stadt Darmstadt erstattet. Dieser Prozentsatz
soll in absehbarer Zeit dem höheren Satz, den die anderen
Träger vergleichbarer Einrichtungen seit 2002 erhalten,
angeglichen werden. Landesmittel kommen nur unter besonderen
Bedingungen in Betracht und werden von der Stadt angerechnet.
Nach Vorlage eines Kostenplans jeder Gruppe für das folgende
Geschäftsjahr ermittelt das Jugendamt den zu gewährenden
Zuschuss, der quartalweise überwiesen wird.
Über die geleisteten Zuwendungen fordert die Stadt
eine Abrechnung zum 1. März eines Jahres für das
vergangene Geschäftsjahr. Es erfolgt in der Mitte des
laufenden Geschäftsjahres eine „Spitzkostenabrechnung".
Dabei wird eine eventuelle Überzahlung oder eine zu niedrig
veranschlagte Bezuschussung durch die Stadt ausgeglichen.
Bei Anschaffungen jeder Art, investiven Massnahmen und im
Fall von zusätzlichen personellen Aufwendungen wegen
Krankheitsausfall von Fachkräften, leisten die Eltern
einer Gruppe Vorkasse.
Anträge auf Bezuschussung von investiven Massnahmen
werden je nach Dringlichkeit und Finanzlage der Stadt bewilligt.
Auch hier übernehmen die Gruppen zur Zeit 45% der Kosten,
wobei die Eigenarbeit der Eltern mit einem von der Stadt festgelegten
Stundensatz angerechnet wird.
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